Seit dem 01. Juni 2015 gilt die neue Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV. Gibt es wesentliche Neuerungen? (01/06/2015)

Ja, sie wird in vielerlei Hinsicht erheblich konkreter – bezüglich:

  • Krane, Hebezeuge, bühnentechnische Einrichtungen, Veranstaltungstechnik
  • Prüfvorschriften, Prüffristen
  • Vorschriften zur Qualifikation der verschiedenen Prüfer – Neue Definition des Prüfsachverständigen

Mit der neuen Verordnung erlässt der Gesetzgeber nunmehr auch für Hebezeuge bundeseinheitliche, bauartspezifische Prüfvorschriften. Die Gefährdungsbeurteilungen sind weiterhin vorgeschrieben. Ab jetzt aber kann  sich der Betreiber in den Gefährdungsbeurteilungen voll auf seine prägnanten betrieblichen Besonderheiten konzentrieren: das wesentliche Ziel, was der Gesetzgeber über die Betriebssicherheitsverordnung mit den Gefährdungsbeurteilungen bereits seit 2002 bezwecken wollte!

Details zur neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)


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