Die Gefährdungsbeurteilung – Grundlage aller Schutzmaßnahmen
Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage der Arbeits- und Betriebssicherheit Ihrer Hebezeuge. Zur Unterstützung bei der Erstellung haben wir uns intensiv mit dem Thema auseinander gesetzt und bieten Ihnen, mit unserem Hebezeug-KnowHow, tatkräftige Unterstützung bei der Erstellung an.
Nach der neuen Betriebssicherheitsverordnung ist Arbeitsschutz Chefsache. Um die Gesundheit der Mitarbeiter zu erhalten und Dritte nicht zu gefährden, ist der Arbeitgeber gemäß Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Vorschrift 1 verpflichtet, die Arbeitsbedingungen im Unternehmen unter Arbeitssicherheitsgesichtspunkten zu beurteilen und erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dies gilt auch für Kran- und Toranlagen. Die Grundlage zur Umsetzung dieser Verpflichtung ist die Gefährdungsbeurteilung.
Wie kann D-KRANTECHNIK Sie unterstützen?
BetrSichV, §3 Absatz3: „ … Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen.“
Hier setzt unser Service, die D-KRANTECHNIK Gefährdungsbeurteilung an und unterstützt Sie im vollen Umfang bei der Analyse, Dokumentation und Vermittlung der Beurteilung. Gemäß BetrSichV §7 muss jede Krananlage separat betrachtet werden. Dabei kommt das „Know how“ unserer Spezialisten und die langjährige Erfahrung zum Tragen.
Tätigkeits-, Objekt- und Umgebungsbezogene Gefährdungen für jede Anlage
Unsere Leistungen:
- Ermittlung der Gefährdungen vor Ort
- Interview der Verantwortlichen
- Sichtung vorhandener Dokumentationen und Gefährdungsbeurteilungen
- Beurteilung der Arbeitsmittel-, Tätigkeits- und Umgebungsbezogenen Gefährdungen
- Festlegen konkreter Schutzmaßnahmen
- Unterstützung bei der Risikobewertung
- Dokumentation der D-KRAN Gefährdungsbeurteilung mit anschließender Übergabe an den Verantwortlichen
Bei Interesse oder Fragen melden Sie sich bei unserer zuständigen Abteilung für Arbeits- und Betriebssicherheit, geleitet durch Mathias Fallert.
Tel: 0211 – 87 39 93 04 oder info@d-kran.de
Die Gefährdungsbeurteilung – Grundlage aller Schutzmaßnahmen
Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage der Arbeits- und Betriebssicherheit Ihrer Hebezeuge. Zur Unterstützung bei der Erstellung haben wir uns intensiv mit dem Thema auseinander gesetzt und bieten Ihnen, mit unserem Hebezeug-KnowHow, tatkräftige Unterstützung bei der Erstellung an.
Nach der neuen Betriebssicherheitsverordnung ist Arbeitsschutz Chefsache. Um die Gesundheit der Mitarbeiter zu erhalten und Dritte nicht zu gefährden, ist der Arbeitgeber gemäß Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Vorschrift 1 verpflichtet, die Arbeitsbedingungen im Unternehmen unter Arbeitssicherheitsgesichtspunkten zu beurteilen und erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dies gilt auch für Kran- und Toranlagen. Die Grundlage zur Umsetzung dieser Verpflichtung ist die Gefährdungsbeurteilung.
Wie kann D-KRANTECHNIK Sie unterstützen?
BetrSichV, §3 Absatz3: „ … Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen.“
Hier setzt unser Service, die D-KRANTECHNIK Gefährdungsbeurteilung an und unterstützt Sie im vollen Umfang bei der Analyse, Dokumentation und Vermittlung der Beurteilung. Gemäß BetrSichV §7 muss jede Krananlage separat betrachtet werden. Dabei kommt das „Know how“ unserer Spezialisten und die langjährige Erfahrung zum Tragen.
Tätigkeits-, Objekt- und Umgebungsbezogene Gefährdungen für jede Anlage
Unsere Leistungen:
- Ermittlung der Gefährdungen vor Ort
- Interview der Verantwortlichen
- Sichtung vorhandener Dokumentationen und Gefährdungsbeurteilungen
- Beurteilung der Arbeitsmittel-, Tätigkeits- und Umgebungsbezogenen Gefährdungen
- Festlegen konkreter Schutzmaßnahmen
- Unterstützung bei der Risikobewertung
- Dokumentation der D-KRAN Gefährdungsbeurteilung mit anschließender Übergabe an den Verantwortlichen
Bei Interesse oder Fragen melden Sie sich bei unserer zuständigen Abteilung für Arbeits- und Betriebssicherheit, geleitet durch Mathias Fallert.
Tel: 0211 – 87 39 93 04 oder info@d-kran.de